Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Inviolable GmbH
(nachfolgend gültig für Vertrieb auf www.inviolable.ch
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1. Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, so-fern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Neben-abreden sind nur wirksam, wenn sie von Inviolable GmbH schriftlich bestätigt werden.
Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile der AGB wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kauf-vertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestim-mung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.
Inviolable GmbH / www.inviolable.ch / Aechelistrasse 12 9435 Heerbrugg /+41 71 503 01 97
2. Angebote
Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmtem Gültigkeitstermin handelt. Offerten, die schriftlich, telefonisch, in persönlichem Gespräch, per Fax oder per E-Mail ge-macht werden, gelten als verbindlich. Wenn eine Partei Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Eine Offerte ist drei Monate lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wur-de. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster werden Eigentum des Käufers.
Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Grössenordnungen dienen.
Eine Offerte wird angenommen, indem der Käufer dies schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder in persönlichem Gespräch erklärt. Der Verkäufer bestätigt die Annahme schriftlich, per Fax oder E-Mail innert nützlicher Frist oder gemäss Vereinbarung.
Wünscht der Käufer Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Verkäufer innert zwei Wochen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Er-bringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Verkäufer während zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits hergestellt oder geliefert sind, gilt die Änderung nicht.
3. Termine
Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die vereinbarten Produkte an den oder kurz vor den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Käufer sich ver-pflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Bei sonstigen Verzögerungen kann der Käufer
I. auf weitere Lieferungen verzichten (was er dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen hat);
II. Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist (was unverzüglich vereinbart werden muss);
III.dem Verkäufer eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen (erfüllt der Verkäufer bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Käufer, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten). Der Verkäufer muss den Käufer so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. All-fälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.
4. Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Ver-käufer liefert die Produkte in der bestellten Ausführung. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Verkäufers
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Verkäufer auf den Käufer über. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Käufer die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt, verdeckte Mängel ausgeschlossen. Der Käufer ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden in der Offerte festgelegt. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Betreffend Kostenübertragung werden die Lieferkonditionen mit eindeutig festgelegt.
Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 30 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen bei Vorkasse und Direkt ohne Abzug bei Paypal, Kreditkarte, Barzahlung . Dasselbe gilt für Dienstleistungsaufwendungen.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt,
I.sofort für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen;
II.und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.
Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, Schaden-ersatz zu verlangen. Der Käufer darf mit Gegenansprüchen an den Verkäufer verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.
Hält der Käufer die Zahlungstermine nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 5 % p.a. beträgt.
Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Mahnung erhoben.
6.Gewährleistung
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Bei Mängeln an den gelieferten Waren kann der Käufer Wandelung oder Minderung oder Waren derselben Gattung als Ersatz verlangen. Es gelten die Bestimmungen des OR.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Käufers oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Wenn der Käufer die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Käufer die weiterverkauften Produkte, ist er für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Verkäufer, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.
7. Informationspflicht
Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.
8. Ergänzungen
Die Coaching-, Gruppen-, Seminarstunden, sind Dienstleistungen, für die ein ausgewiesenes Entgelt erhoben wird. Die Anmeldungen hierzu sind verbindlich – auch wenn Termine nur mündlich abgesprochen werden oder ein Teilnehmer ohne vorherige schriftliche Anmeldung teilnimmt. Trainingsstunden werden je angefangene viertel Stunde abgerechnet. Die Dauer des einzelnen Trainings ist abhängig vom jeweiligen Trainingsstand des Mensch-Hund-Teams und wird mit dem Teilnehmer/in abgesprochen.
8.1 Erstgespräch
Das Erstgepräch ist Bestandteil des Trainings und verpflichtet Sie nicht zu weiteren Trainingsstunden. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an das Gespräch. Sofern ein Teilnehmer/in zu einem vereinbarten Termin ohne abzusagen nicht erscheint, wird der Aufwand von einer Stunde = 60 Minuten berechnet.
8.2 Einzelcoaching
Buchungen für Privatlektionen sind verbindlich und kostenpflichtig. Einzelstunden sind am Ende der Trainingsstunde zu bezahlen, wir rechnen pro 15 min ab. Eine Absage oder Verschiebung eines Termins durch die Teilnehmer muss spätestens 48 Stunden vor dessen Beginn erfolgen. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers wartet der jeweilige Coach max. 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt, verspätet sich der Teilnehmer oder erscheint nicht, ist der volle Betrag geschuldet.
8.3 Abonnemente und Paketpreise
Das Kursgeld ist vor der ersten Lektion für das jeweilige Abonnement oder Paket zu bezahlen. Ein Platz im gewünschten Angebot gilt erst mit dem Eingang der Zahlung als definitiv reserviert. Im Falle von nicht termingerechter Bezahlung, behält sich der Veranstalter vor, gebuchte Kurs-/Seminarplätze an Interessent:innen auf der Warteliste weiterzugeben. Erworbene Abonnemente sind auf Drittpersonen nicht übertragbar.
Abonnemente und Pakete sind ab dem Datum der ersten Lektion, für 12 Monate gültig. Verlängerung, nach Absprache mit der Inviolable GmbH,
in speziellen Situationen wie z.B. lange Abwesenheit wie Ferien oder längere Krankheit beim Teilnehmenden/Hund etc. sind möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Der Vertrag sowie die Zahlung wird persönlich auf den jeweiligen Hund ausgestellt und ist nicht übertragbar; sie kann nicht verschenkt oder weiterverkauft werden.
8.4 Nicht besuchte oder verspätetes erscheinen zu den Lektionen
Verspätet sich ein Teilnehmer zu den vereinbarten Einzel- ,Gruppen oder Seminarterminen, gehen die Verspätungen zu Lasten des Teilnehmers und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Trainingszeit. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholen seitens der/des Teilnehmenden bei nicht besuchten Lektionen. Nicht bezogene Lektionen werden nicht rückvergütet und verfallen. Es besteht kein Anspruch auf Wiederholung von Kurslektionen. Bei Verspätung seitens des Hundehalters wird die komplette gebuchte Zeit abgerechnet.
8.5 Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der Mitarbeit und dem Engagement der Teilnehmenden sowie von den Möglichkeiten des Hundes abhängt. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Eine Erfolgsgarantie des Trainings kann nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, konsequente und richtige Anwendung der Trainingsvorschläge massgeblich vom Teilnehmer selbst und auch von vielen Umweltfaktoren (Vorerfahrungen, Umgebung, Gesundheit usw.) abhängt.
8.6 Inhalt, Coaching
Unsere Lerninhalte und Lernziele werden detailliert und transparent kommuniziert. Auf spezifische Fragen bezüglich Inhalte oder Ablauf gehen wir auf Anfrage gerne ein.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten im Falle von Konflikten/Beissvorfällen zwischen Hunden im Unterricht, sofern kein grob fahrlässiges Verhalten seitens der Kursleitung vorliegt.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Inviolable GmbH
vor der ersten Lektion über Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten, übermässige Aggression oder Ängstlichkeit ihrer Hunde zu informieren.
8.7 Verhalten
Die Teilnehmer halten sich an die Instruktionen von dem jeweiligen Hundecoach. Insbesondere das Ableinen, der Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden darf nur auf Anweisung erfolgen. Die Hunde sind so zu halten, dass keine Gefährdung des leitenden Coaches, anderer Hunde und Tiere, von Kursteilnehmer oder Drittpersonen erfolgen kann. Die Inviolable GmbH behält sich ausdrücklich vor, Kursteilnehmer abzulehnen oder auf die Warteliste zu setzen.
Rauchen und Telefonieren während der Lektionen sind untersagt, Begleitpersonen sind vor dem jeweiligen Termin anzukündigen.
8.8 Unfall- und Haftpflichtversicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherungen sind Sache des Teilnehmers. Die Inviolable GmbH
behält sich ausdrücklich das Recht vor, vom Kursteilnehmer den Nachweis der Versicherungspolicen zu verlangen.
Die Teilnahme an Kursen, Ausbildungen, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr, Verantwortung und Risiko des Teilnehmers.
Der Teilnehmer/Besitzer haftet für alle von ihm und seinem Hund während des Trainings/der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sowie für Schäden, die dem Veranstalter oder einem Dritten, sowie deren Sachen durch falsche Angaben des Teilnehmers entstehen. Dies gilt auch für fahrlässig herbeigeführte Schäden. Dies gilt insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Anwendung der Übungen (mit oder ohne Beisein der Trainerinnen) entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Begleitpersonen sind vom Teilnehmer vor der jeweiligen Teilnahme ausdrücklich über die Haftungsregeln sowie diese AGB zu belehren. Für jegliche Schäden, die ein Teilnehmer dadurch verursacht, dass er die Anweisungen vom Veranstalter missachtet oder eine Bestimmung dieser AGB verletzt, haftet ausschließlich der Teilnehmer. Es wird keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit übernommen.
8.9 Bild- und Tonaufnahmen
Die Inviolable GmbH
hat das Recht Bild- und Videomaterial, welches während des Unterrichtes gemacht wird kostenlos für Werbezwecke (Homepage, Socialmedia, Prospekte usw.) im Zusammenhang mit der Hundeschule zu verwenden. Wer dies auf keinen Fall möchte, muss dies ausdrücklich mitteilen. Sämtliches Unterrichtsmaterial, insbesondere Videos, Skripte,
PowerPoint- und/oder Präsentationen, etc., unterliegen in dem Urheberrechtsschutz, wonach Vervielfältigung und Verbreitung ohne Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht zulässig ist. Jegliche Aufnahme in Bild und/oder Ton ist nur nach Rücksprache mit der Inviolable GmbH gestattet.
Jegliche Aufnahmen in Bild und/oder Ton von Seiten der Teilnehmer oder dessen Begleitung sind während den Kursen und Seminaren nur nach Rücksprache und mit schriftlicher Genehmigung durch den Coach gestattet. Schadensersatz bzw. Urheberrechtsverletzungen werden gerichtlich geahndet.
8.10 Ort und Zeit der Durchführung
Wir behalten uns vor, aus betrieblichen Gründen den Unterrichtsstandort zu ändern. Irgendwelche Ansprüche als Folge der Änderung des Unterrichtsstandorts sind ausgeschlossen. Die Inviolable GmbH behält sich kurzfristige und kleinere Änderungen bzgl. Trainingsort und -ablauf sowie zeitliche Verschiebungen vor. Diese Änderungen werden selbstverständlich rechtzeitig bekannt gegeben. Die Inviolable GmbH
behält sich vor, aufgrund von eigenen Erkrankungen oder sonstigen privaten Hinderungsgründen Termine kurzfristig abzusagen oder zu ändern.
8.11 Rücktrittsrecht
Die Inviolable GmbH kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Coach/Referent/Veranstalter widersetzt. Das Training kann ebenfalls abgebrochen werden, wenn der Hundehalter grob fahrlässig handelt oder dem Hund Schmerzen zufügt.
8.12 Trainingsmaterial
Material, das in Rücksprache mit dem Teilnehmer für Trainingszwecke dazu erworben werden müssen, die der Teilnehmer nicht selbst kaufen kann oder möchte (Fachlichkeit) werden in Rechnung gestellt. Wenn während dem Training, Trainingsgeräte sowie weiteres benötigtes Material, durch den Hund oder dessen Halter beschädigt werden, werden diese in Rechnung gestellt. Siehe auch unter Punkt 8.8 Haftung.
Ausgeliehenes Material (Leinen, Geschirre, Bücher, DVD etc.) von Inviolable GmbH
ist mit entsprechender Vorsicht zu behandeln und innert der vereinbarten Frist zu retournieren. Beschädigte oder nicht retournierte Artikel werden in Rechnung gestellt.
8.13 Geistiges Eigentum
Das Weitergeben oder gar für eigene kommerzielle Zwecke verwenden der Kursinhalte ist strengstens verboten und werden gerichtlich geahndet.
Sämtliche von Inviolable GmbH den Teilnehmern ausgehändigten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind einzig für den Eigengebrauch der Teilnehmer bestimmt.
Die auf der Webseite von Inviolable GmbH enthaltenen Inhalte und Bilder sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung, Verwendung oder Wiedergabe dieser Inhalte (Kursunterlagen, Dokumentationen, Inhalte und Bilder der Webseite usw.) oder Teilen davon ist ohne die ausdrückliche vorgängige schriftliche Zustimmung von Inviolable GmbH untersagt. Ebenso ist das automatisierte vollständige oder teilweise Abrufen oder Darstellen von Inhalten der Webseite mittels technischer Hilfsmittel (wie z.B. Webcrawler-/SpiderProgramme, Metasuchmaschinen, Framing) untersagt.
Es ist nicht gestattet, auf der Website verwendete Marken und Logos von Inviolable GmbH
ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Inviolable GmbH zu reproduzieren, kopieren, übermitteln, verteilen oder in anderer Weise zu nutzen.
8.13 Impfausweis und Hunderegistrierung
Die Hunde dürfen nur geimpft, entwurmt und in gesundem Zustand am Training teilnehmen. Ein gültiger Impfausweis ist bei Vertragsabschluss zur Kontrolle vorzuweisen. Die teilnehmenden Hunde müssen einen gültigen Impfausweis und vollen Impfschutz besitzen, sowie frei von ansteckenden Krankheiten bzw. Ungeziefer sein. Bei Welpen genügt ein Nachweis für die Grundimmunisierung. Hunde müssen gemäss den gesetzlichen Vorschriften registriert (Chip, Tätowierung usw.) sein.
Die Inviolable GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Vorweisung des Impfausweises bzw. dessen Gültigkeit auszuschliessen
8.14 Tierschutz
Die Verwendung von Strom-, Stachel- und Endloswürgehalsbändern, sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind gänzlich untersagt und werden von uns zur Anzeige gebracht. Sollte ein Teilnehmer auf diese Hilfsmittel nicht verzichten wollen, kann er/sie augenblicklich vom Training ausgeschlossen werden.
9. Rechtskräftigkeit
Sollte ein Punkt oder Unterpunkt der AGB nicht rechtskräftig sein oder im individuellen Fall an Rechtskraft verlieren, so sind die anderen Punkte davon unberührt.
10. Datenschutzbestimmungen
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden sowie für Werbezwecke an Ihre Partner weitergeben. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden. Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
11. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist am Sitz von Inviolable GmbH.
Doch Inviolable GmbH darf jedoch auch das Gericht am Sitz der anderen Partei aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
Juni 2024 / Inviolable GmbH / www.inviolable.ch/ Aechelistrasse 12 9435 Heerbrugg